Die Übergangsfrist von MiCA, der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte, endet am 1. Juli 2026. Ab diesem Datum müssen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen über eine MiCA-Zulassung verfügen, um in der Union weiter tätig zu sein, andernfalls müssen sie ihren Betrieb einstellen. Auch Schweizer Anbieter, die sich an EU-Kunden richten, benötigen eine Zulassung aus einem Mitgliedstaat.
MiCA, 2023 verabschiedet, ist der weltweit erste umfassende Rahmen für Kryptowerte in einem großen Markt. Er trat schrittweise in Kraft: Stablecoin-Regeln Mitte 2024, das Regime für Dienstleister Ende 2024, danach nationale Übergangsfristen für bereits registrierte Anbieter. Diese letzte Duldung läuft am 1. Juli 2026 aus und beendet endgültig das Kapitel der nationalen Regime.
Für Nutzer hat der Stichtag zwei Seiten. Einerseits bieten zugelassene Plattformen stärkere Garantien: Eigenkapital, Governance, Trennung der Kundengelder, Verhaltensregeln. Andererseits müssen Anbieter ohne Zulassung schließen oder den europäischen Markt verlassen, was Kunden zwingen kann, ihre Bestände zu verlagern, ein Moment, in dem sich Bedienfehler und Phishing-Versuche häufen.
Zu beobachten sind die Liste der von den nationalen Aufsehern erteilten Zulassungen, das Schicksal der Nachzügler und die Wirkung dieser Konsolidierung auf Gebühren und Serviceangebot in der Union.